● Wenn Sie keinen anderen Weg sehen, als ein „Gutachten“ einholen zu müssen, bestellen Sie einen approbierten Kinderpsychologen mit langer Berufs- und Beratungserfahrung, der auch Langzeitverläufe beobachtet hat und die Familie als Ganzes betrachtet. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. ● Bestellen Sie ausschließlich Sachverständige, die Interaktionsanalysen lückenlos mittels Video dokumentieren und Gespräche aufnehmen. (1) ● Verzichten Sie auf den Verfahrensbeistand. Er hat in der Regel nicht mehr an sozialer, pädagogischer, psychologischer und pädiatrischer Kompetenz als Sie selbst sie haben könnten. Die Einschränkung elterlicher Grundrechte durch eine Bestellung des Verfahrensbeistandes ist nicht berechtigt. Sollten Sie einen Verfahrensbeistand als juristische Unterstützung brauchen, sind sie ohnehin falsch im Richteramt. ● Führen Sie das Verfahren, statt es zu verschleppen. Jeder Tag des Ungewissen und des Streites ist für alle Beteiligten eine Qual. >> Petition Verfahrensdauer ● Sorgen Sie dafür, dass es im Gericht wenigstens einen schönen Raum gibt, wo sich auch ein Kind wohlfühlen kann. Dies ist keine Frage des Geldes, eher des Engagementes und Geschmackes. Der „Haftanstaltskalender 2014“ beispielsweise ist weder kindgerecht noch Ausdruck erlesener Ästhetik. Wenn Sie nicht in der Lage sind, wenigstens einen Raum im Gericht kindgerecht und angenehm einzurichten sollten Sie lieber nicht bei anderen die „Erziehungsfähigkeit“ und „Feinfühligkeit“ beurteilen. >> Ganz anders : FG Kufstein ● Achten Sie die Gesetze und auch den Geist der Gesetze : Die Teilnahme an einer „Begutachtung“ ist freiwillig. ● Veranlassen Sie keine “Fernbegutachtungen”. Fernbegutachtung ist immer und ausnahmslos unseriös. ● Legen Sie in allem einen vernünftigen Maßstab an, der auch für Sie selbst gelten würde. ● Bilden Sie sich fort ! Lesen Sie Bücher von Menschen, die über Jahre mit Kindern gearbeitet und auch Langzeitverläufe verfolgt haben. Von einem Richter darf man erwarten, dass er sich auch in der Freizeit weiterbildet, wenn – wie Insider sagen – der Staat nicht Willens ist, Zeit, Fachbücher, Kurse und Fachzeitschriften bereitzustellen. Das Gehalt eines Richters läßt ein gutes Leben auch dann zu, wenn einige hundert private Euro in Fortbildung investiert werden.
In einem Satz: Behandeln Sie Eltern und Kinder so, wie Sie selbst behandelt werden möchten.
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(1) “Verhaltensbeobachtung ohne Videografie wäre als wissenschaftliche Methode in der Gegenwart nur höchst unzulänglich, denn die beobachteten Tatbestände müssten entweder aus dem Gedächtnis repliziert oder aber im Beobachtungsprozess selber verschriftlicht werden, um einer späteren Analyse zur Verfügung zu stehen. Beides aber unterliegt starken Informationsdefiziten bzw. -verfälschungen. Erst mit der Möglichkeit, Handlungen so zu speichern, dass sie unendlich oft, zeitlich gedehnt (...) betrachtet werden können, wurde es möglich, die Verhaltensbeobachtung wissenschaftlich quasi salonfähig zu machen. Das Erfordernis der Objektivierbarkeit (...) war damit erfüllt.” Andre Jakob, “Interaktionsbeobachtung von Eltern und Kind”, Kohlhammer, 1.Auflage 2014, Abschnitt 2.6. Weniger fundiert, aber mit gleichem Tenor Salzgeber in “Familienpsychologische Gutachten”, C.H.Beck, 5. Aufl. , Rd.Nr. 2126 und 2129: “Als Protokollierungstechnik wäre, nach Einholung der Einwilligung der Gesprächspartner, die vollständige Tonband- oder Videoaufnahme mit anschließender Transkription zu fordern, um eine einwandfreie Dokumentation zu gewährleisten. (2126) Wenn es der Sache dient oder wenn es vom Gesprächspartner gewünscht wird, dass von Gesprächen Video oder Tonträgeraufnahmen gemacht werden sollen, dann sollte der Sachverständige die Aufzeichnung veranlassen ( 2129 )” Es ist unmittelbar evident, dass auch ein Richter seine Gespräche mit Kindern mittels Video aufzeichnen sollte.
In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen (...) und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solch staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.
Harald Schütz, damals Richter am Oberlandesgericht Bamberg, Am 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt 1997, Seite 466-468
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