| Die nachfolgenden Petitionen befassen sich fast ausschliesslich mit Themen rund um das Familienrecht.  Neben der Petition findet sich auch die Antwort des Ausschuß, gelegentlich auch ein Widerspruch zur Antwort. Mindestqualifikation “Familienpsychologischer Sachverstädiger” Petition Mindestqualifikation von Gutachern und Ablehnung der Petition
 Verzicht auf generelle Mitwirkung des Jugendamtes bei Trennung der Eltern Petition keine Mitwirkung des Jugendamtes und Ablehnung der Petition
 Befangenheitsablehnung eines Richters, Änderung der Zuständigkeit für Ablehnung Petition Befangenheit und Ablehnung der Petition
 Widerspruch zur Entscheidung
 Bedenkfrist bei Gerichtlichen Vereinbarungen und Bedrängung der Parteien Petition Vereinbarungen und Ablehnung der Petition
 Abschaffung des Verfahrensbeistandes, Streichung § 158 FamFG Abschaffung des Verfahrensbeistand und Ablehnung der Petition
 
 Weitere Petitionen zum Verfahrensbeistand
 Qualifikation des Verfahrensbeistandes,  Petition von Thoralf Jurtz und Ablehnung der Petition
 
 Verbindliche Ausbildung des Verfahrensbeistandes,  Petition von G. Müller
 Ablehnung sobald vorliegend.
 
 Keine obligate Bestellung eines Verfahrensbeistandes, Änderung des § 158 FamFG, Petition von F. Wenisch.
 Ablehnung sobald vorliegend.
 Öffentlichkeit aller Petitionen Petition Öffentlichkeit und Ablehnung der Petition
 Widerspruch zur Ablehnuung
 Einführung des Paritätischen Doppelresidenzmodell (Wechselmodell) im SorgerechtPetition pDRM und Ablehnung der Petition
 Petition pDRM vom ISUV mit etwas anderem Schwerpunkt
 Obligates eigenes Bild des Richters von Kind und Eltern, verbesserte Ausbildung des Richters, Änderung § 159 FamFG Petition Richterliche Anhörung im Familienrecht.
 Ablehnung der Petition sobald vorliegend
 Kein Geld für Lehrer, Schulen, Krankenhäuser, Richter - aber Milliarden für Elektroautos unter Vorwand “Umwelt” Petition Keine Subvention für Elektroautos.
 Ablehnung: Die Subvention wurde am 19.5.2016 beschlossen.
 
 Beschleunigungsgebot umsetzen : Festlegung einer Verfahrenshöchstdauer von 6 Monaten und mehr, bessere
 und qualifiziertere Richter, Änderung § 155 FamFG
 Petition Verfahrensbeschleunigung und Höchstdauer von 6 Monaten.
 Ablehnung der Petition mit den üblichen “Argumenten”
 Keine Duldung von Umgangsboykott und Kindesentführung im Sorgerecht Petition Strafbarkeit Umgangsverweigerung und Kindesentführung
 Ablehnung der Petition sobald vorliegend
 
 Obligate Videodokumentation von Kindesanhörungen im Familienrecht einschliesslich § 159 FamFG
 Petition Videodokumentation im Familienrecht
 Ablehnung der Petition sobald vorliegend
 
         
   
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