Wechselmodell

Die Doppelresidenz : keine Universallösung, aber eine sehr gute Basis  ...

Das sog. Wechselmodell ist natürlich nicht die Universallösung für alle Probleme rund um Trennung und elterliche Sorge.
Aber: Es ist eine sehr gute Lösung für eine Vielzahl, vielleicht die Mehrheit, von Kindern und Eltern. Eine Lösung, die in anderen Ländern – zu Recht – als Standard gilt, von dem nur aus guten Gründen abgewichen werden kann. In Deutschland ist es – leider – gerade umgekehrt: 
Es ist eine Rarität, dass ein Gericht vom Standard-Umgangsmodell - Umgang an 2 Wochenenden im Monat und ein Nachmittag pro Woche - abweicht und ein Wechselmodell anordnet.

Was bedeutet denn überhaupt Wechselmodell ?
Der unglückliche, aber landläufige Name „Wechselmodell“ bezeichnet eine Form der Kinderbetreuung nach einer Trennung, in der das Kind zwei gleichwertige Zuhause hat und von seinen Eltern annähernd gleichwertig, sowohl in der Wertschätzung wie auch im zeitlichen Umfang, betreut wird.
Korrekt und besser ist die Bezeichnung „Doppelresidenzmodell“ .
Denn der Sinn dieser Betreuung ist schliesslich nicht der „Wechsel“, sondern die Bildung von zwei „Heimatorten“, zwei liebevollen Zuhauses und der Erhalt eines intensiven Umgangs mit beiden Eltern.
Im Englischen spricht man von joint-custody.

Was spricht gegen das Doppelresidenzmodell ?
Ein Doppelresidenzmodell ist natürlich nicht möglich wenn ein Elternteil tatsächlich gewalttätig ist,
das Kind misshandelt oder verwahrlosen lässt. Dies sind aber – anders als die Gegner des WM aus Anwaltschaft und Pseudowissenschaft Glauben machen wollen – seltene Ausnahmen, in denen übrigens auch ein normaler Umgang naturgemäß wenig sinnvoll ist.
Voraussetzung ist natürlich, dass die Vorwürfe von Mißbrauch, Gewalt oder Vernachlässigung auch belegt und nicht nur wie bei Familiengericht üblich einfach in den Raum gestellt und ungeprüft übernommen wurden.

Ein Doppelresidenzmodell ist auch nicht möglich, wenn Eltern weit auseinander wohnen. Dann wird es im Alltag schwierig mit der Wahl eines Kindergartens, der Schule und anderen Dingen der Organisation. Was weit ist, ist natürlich relativ und im Einzelfall sehr variabel.

In diesem Kontext muss die Frage erlaubt sein, warum Eltern nicht mehr nah bei einander wohnen können oder wollen. Handelt es sich nur um eine Taktik, um den anderen Elternteil durch Um- und Wegzug möglichst aus dem Leben heraus zu halten ?
Einige gleichermassen militante wie hirnlose Menschen, die auf Kosten von Kindern reichlich Geld scheffeln und ihre destruktive Ideologien ausleben, empfehlen im Trennungsfalle „möglichst umgehend weit weg zu ziehen und das Kind mit zu nehmen“  und erhalten von Gerichten und Politik dafür auch noch Unterstützung. 
Im Münchener Raum fördert ein Teil des Stadtrates Veranstaltungen, in denen Tips zum Umgangsboykott und andere Hinweise gegeben werden, wie Väter aus dem Leben ihrer Kinder ferngehalten werden können.

Wenn ein Kind sehr unter Wechseln der Umgebung leidet, was – anders als man denkt – offenbar nur wenige Kinder betrifft, macht ein Wechselmodell weniger Sinn. Die Mehrzahl der Kinder kommt mit den Wechseln des Lebensmittelpunktes aber gut zu Recht und fühlt sich tatsächlich an mehreren Orten „zuhause“. Fast alle meinen, es sei zwar nicht schön, aber immer noch das kleinere Übel, als auf einen Elternteil mehr oder weniger ganz verzichten zu müssen.

Fabricius und Hall befragten 820 Kinder aus Trennungsfamilien, was sie sich – inzwischen junge Studenten – rückblickend gewünscht hätten und was sie als Betreuung hatten. Die Studenten mussten auf einer linearen Skala von 0 bis 8 ihre Wünsche, eigene Betreuung und was sie für das beste Modell halten würden angeben. Dabei bedeutet:
0 = kein Kontakt zum Vater, 8 = kein Kontakt zur Mutter , 4 = gleichviel Kontakt zu beiden Eltern.
Das Ergebnis sollte nachdenklich machen.
Die Befragten hatten eine Betreuung überwiegend durch die Mutter. z=2,12 bei n=820
Als beste Betreuungsform allgemein schätzten sie dasWechselmodell ein : z=3,56 bei n=819.
Für sich selbst sahen 315 Studenten eine Verteilung von 2,84 als am besten an, also deutlich mehr Zeit mit dem Vater als ihnen zugestanden wurde.

Keinesfalls gegen ein Wechselmodell spricht ein angeblich oder real „hohes Konflitniveau auf Elternebene“. Dieser, von Gegnern des pDRM immer ins Feld geführte Ausschlussgrund ist in der Regel hausgemacht : Weil Anwälte, Jugendämter, Verfahrensbeistand und „Gutachter“ unentwegt Konflikte in die Trennungsfamilie eintragen statt zu vermitteln und zu deeskalieren.

Eltern, denen klar gemacht wird, dass das Werfen mit Dreck, Halbwahrheiten und immer wieder die Diskreditierung des anderen nicht geduldet wird, werden kooperieren. Sie werden sich befrieden.
Leider gescheiht an Deutschen Familiengerichten genau dies nicht. Das Hinwirken auf Einvernehmen und die Achtung von Anstand und Wahrheit scheinen unbekannt.
Das “Hinwirken auf Einvernehmen” ist zur Leerformel verkommen - der Richter schreibt sie zwar in die Bestellung, aber er erwartet genau das Gegenteil. Er erwartet Selektion und sucht nach Fehlern der Eltern.

Die Zerstörungskraft der Tätigkeit des Jugendamtes, der angeblichen Gutachter und Verfahrensbeistände, gestützt von interesselosen Richtern, kann kaum verheerend genug eingeschätzt werden.
Es ist das Totalversagen der genannten Institutionen auf dem Rücken der Kinder und Eltern.

Der fatale Gedanke der Selektion, der das Handeln aller Beteiligter bestimmt in Kombination mit richterlichem Desinteresse, gutachterlicher Inkompetenz, der fatalen Vermischung von Vermutung, Behauptung und übler Nachrede über unbekannte Personen durch Jugendamt, Verfahrensbeistand und weitere Beteiligte atomisieren auch die letzten Bande in der zerbrechenden Familie..

Eltern werden sich nur dann befrieden können, wen nicht von aussen mit Willkür, Pseudowissenschaft und Arroganz einer der Eltern zum „besseren“ , zum „wichtigeren“, zum „sensibleren“ und einer zum „schlechteren“ , „belanglosen“ abgestempelt wird.                                   
 
>> Der Irrtum der Selektion

Was spricht für das Doppelresidenzmodell ?
Für das Doppelresidenzmodell spricht sehr viel : Den Kindern bleiben beide Eltern erhalten und sie geraten gar nicht erst in das Dilemma, sich für einen (und damit wenigstens indirekt gegen den anderen) aktiv oder durch Schweigen entscheiden zu müssen. Im Idealfall wird ihnen vermittelt, dass jeder Elternteil wichtig und keiner weniger wert ist. Sie können von beiden Eltern profitieren, erleben Stärken und Schwächen beider Elternteile. Sie haben Alltag mit beiden Eltern, erleben Vater und Mutter nicht nur in Urlaub oder am Wochenende, sondern „in echt“.

Ökonomisch geht es ihnen in der Regel ebenfalls besser.
Halbseidene Begutachtung und abfällige oder ideologisch geprägte Stellungnahmen des familiengerichtlichen Umfeldes bleiben Eltern und Kindern erspart. Ein Vorteil, der nicht mit Gold aufgewogen werden kann.

Das Wechselmodell ist international als beste Form der Nachtrennungsfamilie mit zahlreichen Studien sehr gut belegt. In zivilisierten Ländern ist es bereits Regelfall für die Nachtrennungsfamilie. Eine fundamental umfassende Übersicht hat 2013 Sünderhauf gegeben, die alle Daten und Studien dazu minutiös aufgelistet und analysiert hat.
Die grösste Erhebung stammt aus Schweden und umfasst über 167.000 Familien.

Auch in Hinsicht auf finanzielle Folgen wird es nie gelingen, eine Befriedung herzustellen, wenn der abgewertete Elternteil auch noch für die Folgen solchen Unrechtes den gesamten Unterhalt, ggf. auch für den Ex-Partner, zu übernehmen hat. Dies wird – zu Recht – als mehrfache Bestrafung und Willkür empfunden und kann nie Konflikte abbauen.
Der Befriedung wirkt die aktuelle Familienjustiz auf allen Ebenen mit ihren destruktiven „professionellen Helfen“ fundamental entgegen.

Warum wird das Doppelresidenzmodellin Deutschland nicht zum Standard werden ?
Fachlich und aus Sicht der Familien spricht alles für das Wechselmodell als Regel.
Die Gründe wurden oben skizziert.
Wer die seit einigen Jahren geführte Deutsche Debatte allerdings verfolgt wendet sich mit Grausen.
In Deutschland hat das Wechselmodell keine Chance auf Umsetzung. Warum ?
Weil es all jene bedroht, die mit Trennung und Scheidung sehr leicht und sehr schnell sehr viel Geld verdienen : Anwälte, sogenannte Gutachter, Verfahrensbeistände, „Soziale Einrichtungen“

All die genannten schiessen massiv gegen das pDRM, wollen weiter an und mit dem Leid von Eltern und Kindern Geld verdienen. Die SPD fischt nach Stimmen bei Feministinnen und alleinerziehenden Müttern, Ministerin Schwesig schreckt auch nicht davor zurück, „Studien“ zu manipulieren. 
>> Offener Brief von Prof. Amendt

Ein schlimmes Beispiel der kenntnislosen Verblendung ist auch Heribert Prantl, der in der Süddeutschen Zeitung unter dem abschätzig gemeinten Titel „Zuhause im Plural“ Halbwahrheiten kundtut und wie ein Lobbiest der Scheidungsanwälte, Gutachter und einer in jeder Hinsicht  desolaten Familienjustiz auftritt. Nun, als ehemaliger Staatsanwalt ist ihm natürlich lebenslange Unfehlbarkeit zuteil geworden.

>> Leserbrief zum Artikel von Heribert Prantl

Die sehr traurige Erscheinung der Psychologenvereinigungen BdP und DGP in Zusammenhang mit „Gutachten“ wurde bereits beschrieben. Die genannten Vertretungen BdP und DGP und jeder schweigende Psychologe leisten einen immensen Beitrag dazu, Psychologie von der Wissenschaft zur Scharlatanerie zu machen.
Ähnliches gilt im eigenen Berufsstand. Nicht wenige Psychiater und Ärzte sind doch arg forsch bei der Erstellung von Diagnosen, verzichten auf Video-Dokumentation und kritische Selbstreflexion. Der Skandal um Gustl Mollath ist alles: Ein Justizskandal, ein Ärzteskandal und ein Skandal der Politik.
Eine kritische Aufarbeitung ist in allen genannten Bereichen bis heute unterblieben.

Dass Anwälte, Verfahrensbeistände und Gutachter kein Interesse an einer Befriedung der Familien haben und sie dabei vorsätzlich und wissentlich Kinder und Eltern schädigen, dass sie es mit Anstand und Wahrheit nicht so genau nehmen ist erklärbar :
Sie leben vom Streit. Je mehr Streit, umso mehr Geld.

Doch was haben Richter und Jugendamt davon ? Die Antwort ist : Sie haben weniger Arbeit.
Es ist mühsam und langwierig, streitende Eltern zu beraten und zu befrieden. Wer sich dagegen einem „Gutachtenvotum“ anschliesst ist immer auf der sicheren Seite. Egal wie dilettantisch,  wie offenkundig fragwürdig, wie willkürlich und parteiisch ein Gutachten ist. In der Deutschen Familienjustiz genügt man sich selbst, man fragt nicht und hinterfragt nicht. Und die zweite Instanz – wenn man sie nicht durch Verschleppung des Verfahrens ohnehin obsolet gemacht hat – braucht kein Richter und kein Gutachter zu fürchten. Manus manum lavat.

>> Das Märchen vom Rechtsweg

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