Denkfehler

Die zwei fundamentalen Irrtümer der Familienjustiz

Das Elend des Familienrechtes in Deutschland hat die gewichtigste Ursache in (mindestens) zwei Denkfehlern, den die meisten Richter, Gutachter und Sozialpädagogen des Jugendamtes und Verfahrensbeistände zutiefst verinnerlicht zu haben scheinen.
Unerreichbar für Vernunft, Wissenschaft oder Gefühl scheint in diesem Personenkreis die Überzeugung verankert, dass es einen „guten“ und einen „schlechten“ Elternteil gäbe. ( Irrtum1 )

Man müsse nur „genau genug hinschauen“, ggf. auch das Kind befragen, um die richtige Selektion treffen zu können.
( Irrtum 2 )

Nach dieser Überzeugung wird ein Kind im Trennungsfall konsequemter Weise natürlich beim „besseren“ Elternteil besser aufgehoben sei als beim vorgeblich „schlechteren“.

Nicht wenige aus dem obigen Personenkreis haben auch die – natürlich nie offen ausgesprochene - Überzeugung,
daß ein Kind generell zur Mutter gehöre.

Leider haben naturgemäß auch viele Eltern die Vorstellung, der andere Elternteil sei weniger wichtig oder weniger gut. Diese fatale Einstellung wird im Verhalten des Gerichtes, des Jugendamtes, Verfahrensbeistandes und der Anwälte noch unterstützt.

Die oben skizzierte Auffassung vom „guten und schlechten Elternteil“, auch in der Variation „guter und besserer Elternteil“ oder „schlechter und noch schlechterer Elternteil“ erhältlich, trifft in der Mehrzahl der Fälle allerdings in keiner Weise zu. Und es ist fast nie die Sicht des Kindes, von Fällen mit Gewalt oder Mißbrauch, die nicht das Gros der Kinder betreffen, einmal abgesehen.

Hier geht es nicht um Familien, in denen die Mutter das Kind schlägt oder der Vater ein Kleinkind als „Erziehungsmaßnahme“ zwingt, soviel Salz zu essen, bis eben dieses 2 jährige kleine Wesen ins Koma fällt, künstlich beatmet und dialysiert werden muss, schliesslich gerade eben noch überlebt.
( Quelle : F.C. Luft, „Salz und Wasserhaushalt für den klinischen Alltag“, Der Internist, 08/1998, S. 805 )
Hier geht es nicht um Fälle, wo ein Elternteil gar kein Interesse an seinem Kind hat oder in irgend einer anderen Weise tatsächlich mit der Erziehung überfordert ist.

Hier geht es um das, was häufig und die absolute Mehrzahl der Fälle ist : Nämlich eine Familie, in der beide Eltern ihre Kinder lieben, für sie bisher liebevoll da waren und auch weiter da sein wollen und umgekehrt die Kinder beide Eltern lieben und sich wünschen, dass beide für sie da sind.

Die gerichtlich betrieben Art der Selektion und Ausgrenzung ist schlicht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowohl gegenüber den Eltern wie gegenüber den Kindern.

Die negativen Folgen der Elternselektion im Lebensverlauf aller Betroffenen sind an sich wissenschaftlich ausreichend und seit Jahrzehnten bekannt.
Aktuell weist gerade Sünderhauf ( >> Literatur ) mit unermüdlichem Engagement und besten Datenquellen all dies nach, Jopt ( >> Literatur ) versucht Ähnliches seit Jahrzehnten. Auch andere kämpfen und kämpften jahrelang gegen Windmühlen, etwa Jürgen Rudolph oder Christian Prestien, Ursula Kodoje, Walter Andritzky u.v.a.m..
Trennungskinder, die als Erwachsene befragt werden, wünschen sich fast ausnahmslos, sie hätten mehr Kontakt mit dem separierten und zum lächerlichen Umgang verurteilten Elternteil gehabt. ( beispielhaft : Fabricius & Hall, >> Literatur )

Darüber hinaus hat die Psychologie für genau diese normalen Familien keinerlei Instrumente, um einen „guten“ und einen „schlechten“ Elternteil zu separieren. Keinerlei Test´s, keinerlei Fragebögen, keinerlei Methodik, keinerlei Langzeitdaten.

Einer, der dies schon früh erkannt hat, allerdings seinen eigenen Worten und Empfehlungen nicht folgt, ist der „Guru des Deutschen Familienrechtes“, Joseph Salzgeber. Das hier abgedruckte Zitat selbst ist durchaus lesens- und bedenkenswert. ( >> Sinnlose Statusdiagnostik )

Absolut klar muss jedem Leser aber sein, dass auch unter dem neuen, fröhlich-positiven, politisch-korrektem Label „Systemisch-lösungsorientierte Begutachtung“ ganz überwiegend völlig unverändert Elternselektion auf unseriöseste Art und Weise betrieben wird. Es hat sich nicht der Inhalt, sondern nur der Name geändert.

Vermutungen und Behauptungen, ausgeschmückte Pseudotests und beiläufige Pseudobeobachtungen sind keine Tests, sondern Scharlatanerie.
Das bleibt auch dann so, wenn „Gutachten“ oder „Familienpsychologisches Sachverständigengutachten“ oder „Systemische Begutachtung“ darüber steht. Nacherzählungen von dem, was dieser über jenen gesagt haben soll werden zu keiner „Fachkundigen Stellungnahme“, auch wenn Jugendamt am Briefkopf und Diplom-Sozialpädagoge oder andere Fantasietitel wie „Systemischer Familienpsychagoge“ am Ende stehen.
Und die Verlagerung der Selektion auf das Kind – „Wen magst Du denn lieber, wo willst Du denn wohnen ? “ - ist und bleibt nichts anderes, als das feige und faule Ausweichen vor der Verantwortung für eine unstatthafte Selektion, Rechtfertigung für die Faulheit, sich nicht um tragfähige Lösungen bemühen zu wollen.

Wo keine Unterschiede der Eltern da sind wird erfunden, übertrieben und gelogen dass sich die Balken biegen.
Nicht nur geduldet, sondern sogar gefordert von Richtern, denen kein Schwachsinn zu schwachsinnig ist, keine Bagatelle zu banal, keine Vermutung zu spekulativ ist, um darauf aufbauend einen oder beide Eltern diskreditieren zu können.

Sehr viele Jugendamtsmitarbeiter leben in der schon wahnhaft anmutenden Vorstellung, dass jede nasse Socke, jede verschmutze Hose, jede Verspätung in der Schule und jeder Streit der Eltern die Erziehungsunfähigkeit eines oder beider Elternteile belegen und eine Kindeswohlgefährdung darstellen würden.

Da wird dem 50-jährigen Astrophysiker, der schon 3 Kinder grossgezogen hat, der erfolgreich im Beruf ist und bis dato keinerlei Auffälligkeiten zeigte plötzlich die „Erziehungsfähigkeit“ für das 4-te Kind abgesprochen und eine „Depression“ erfunden. Ohne Diagnostik, ohne ärztliche Kenntnis, gerne auch aus der Ferne. Dabei scheint nur einer im gesamten Umkreis psychiatrisch auffällig und fremdgefährdend : Der Gutachter selbst.

Gewichtige Personen, Lehrer, Erzieher, Jugendamtsmitarbeiter, Verfahrensbeistände, tragen gewichtige „Argumente“
vor, meist nach dem „Hörensagen“. Aus Vermutungen und Behauptungen werden dann amtliche Tatsachen gezimmert.

Schon gar nicht ist eine Prognose über die Entwicklung eines Kindes bei solchen bisher normalen Familien statthaft; schon in der Medizin versagt die Prognose selbst bei häufigen Erkrankungen. Wieviel unseriöser ist da erst die Prognose in dynamischen, lernfähigen, altersvariablen und von Interaktion geprägten Systemen. ( >> Persönliches Gedankenspiel )

In der aktuellen Rechtswirklichkeit geht die größte Kindeswohlgefährdung in der Mehrzahl der Trennungsfälle nicht von den Eltern aus : Es ist das Gericht, das Unwahrheiten duldet und damit Konflikte schürt, um eine Entscheidung im Sinne der Elternselektion begründen zu können.

Das Thema der fast regelhaft von Gerichten geduldeten oder auch initiierten  Elternentfremdung (PAS) wird separat dargestellt werden.

Was würde wohl ein Richter mit Kindern sagen, wenn man ihm erklärte, er sei nach sorgfältiger Durchsicht des soeben ausgeschütteten Kaffeesatzes klar der schlechtere Elternteil. Es reiche daher absolut aus, wenn er seine Kinder an 2 Wochenenden im Monat sehe ...  Mehr sei ja auch nicht gut für die Kinder ... 

Der Verfasser erinnert an Immanuel Kant´s etwas umständlich formulierte Maxime, die auch heute noch Grundlage jeder Gesellschaft sein muß in der Übersetzung : “Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem andren zu“

 

 

 

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