Noch etwas habe ich in dieser Welt beobachtet: Wo Recht gesprochen und für Gerechtigkeit gesorgt werden sollte, da herrscht schreiendes Unrecht Die Bibel, Der Prediger Salomo, 3,16
Die Seite von „Gustav“ ist sehr umfangreich. In wenigen Worten : Was ist die Botschaft ? Die Botschaft lautet: Im Bereich der Familiengerichte ist Rechtsstaatlichkeit aufgehoben und dies nicht in Einzelfällen, sondern systematisch.
Was werfen Sie der Justiz vor ? Richtern, und mit dem Begriff meine ich natürlich auch Richterinnen, an Familiengerichten werfe ich vor, dass sie – nicht alle, aber immerhin sehr, sehr viele – Konflikte in der zerbrechenden Familie weiter schüren und meist weitere eintragen und statt Einigungsmöglichkeiten zu suchen einen Elternteil ausgrenzen. Das ist die Grundhaltung: Einer der Eltern ist besser und zu dem muss das Kind. Statt Lösungen zu suchen wird Selektion betrieben.
Sie haben noch schwerwiegendere Vorwürfe ... Ja. Viele Richter scheinen an Familiengerichten Grundrechte und Gesetze nicht mehr zu kennen. Es gibt zwei fundamentale Grundregeln, die am Familiengericht nicht zu gelten scheinen: Das Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren, was auch rechtliches Gehör einschliesst zum einen.. Und die „Unschuldsvermutung“ zum anderen.
Was meinen Sie konkret ? Am Familiengericht wird nichts ermittelt. Es reicht die Behauptung. Es wird nichts überprüft oder hinterfragt. Wer mit Dreck wirft, darf davon ausgehen, dass an dem Beworfenen mehr hängen bleibt als an ihm selbst. Jede böse Unterstellung wird vom Gericht dankbar aufgenommen, plausibel muss nichts sein. Den Betroffenen wird nicht wirklich zugehört. Sie werden verächtlich abgefertigt. Und Verfahren werden über Jahre verschleppt, bis Fakten geschaffen sind.
Daneben werden massenhaft Gesetze aus dem BGB, dem FamFG oder dem Datenschutz gebrochen, selbstverständlich auch das Grundgesetz wie oben gesagt. Etwa das Recht auf Umgang im BGB, die Pflicht der Eltern zur Kooperation, auch im BGB. Das Beschleunigungsgebot wird immer missachtet, fast immer auch die Vorgabez, das Gericht möge in jeder Phase eines Verfahrens auf Einvernehmen hinwirken. Anhörungom des Kindes scheint auch nicht mehr üblich. All dies sind Regeln des FamFG. Datenschutz ist bei Gericht und Jugendamt völlig unbekannt: So ist die Weitergabe eines “Gutachtens” vom Gericht an das Jugendamt fast nie zulässig, wird aber immer praktiziert.
Verleumdnungen verschlingt man wie Leckerbissen und behält sie tief im Gedächtnis Der nachlässige Arbeiter und der mutwillige Zerstörer sind Brüder. Die Bibel, Das Buch der Sprüche, 18,8 und 18,9
Was heisst, es wird nichts ermittelt ? Es gibt doch eine Amtsermittlungspflicht, den § 26 FamFG ? Mein Eindruck aus sehr vielen Fällen ist, dass der Richter nur ein einziges Interesse hat : Ohne Arbeit den Fall vom Tisch haben. Dann wird deligiert : An das Jugendamt, einen angeblichen Sachverständigen (Gutachter), einen Verfahrensbeistand. Die sollen ermitteln, was für das Kind am besten ist. Von den Ergebnissen wird nichts hinterfragt. Es ist sogar üblich, dass die Richter nicht einmal mehr die Kinder ansehen und anhören, über die sie zu entscheiden haben. Oder erst, wenn sich alle anderen geäußert haben. Der Richter schliesst sich dann dort an, wo am wenigsten Widerstand, also am wenigsten Arbeit zu erwarten ist. Der Richter stellt ein paar suggestive Fragen an das Kind und siehe da, die Mehrheitsmeinung ist auch der Wunsch des Kindes ...
Was ist falsch an Ermittlungen durch Jugendamt, Verfahrensbeistand oder Sachverständige ? Zunächst ist die Grundidee der Selektion falsch. Ein Kind hat zwei Eltern und es profitiert in der Regel von beiden. Meist hat jeder seine Stärken und Schwächen, oft ergänzt sich das. Das Jugendamt soll an sich nur beraten. (SGB VIII, § 17, § 16) Das wäre seine Aufgabe. Beraten und vermitteln. Das ist mühsam und langwierig. Stattdessen sehe ich, dass sich das Jugendamt sehr schnell auf eine Seite stellt und aus Vermutungen, Behauptungen oder Gehörtem einer Partei dann unsägliche Stellungnahmen bastelt. Sehr oft ohne auch nur ein einziges Gespräch mit den Betroffenen. Man scheut sich aber nicht, so zu tun, als habe man profunde Kenntnis einer Familie. Das ist schlicht unethisch und eine Art des Betruges. Auch bei Inobhutnahmen reichen oft Behauptung und Vermutung oder skurrile Abschuldigungen aus, um intakte Familien zu zerstören, oder Familien, denen man helfen könnte . Auf der anderen Seite ist das Jugendamt oft unfähig, wirkliche Gefährdungen zu erkennen.
Was haben Sie gegen Sachverständige und deren Gutachten ? Familienpsychologische Gutachten sind in höchstem Maße unseriös, den vermeintlichen Sachverständigen fehlt leider allzuoft der Sachverstand. Es gibt für alle normalen Familien keine, wirklich keine Testverfahren, um zu erfahren wer der „bessere Elternteil“ ist. Ich habe bald 100 Gutachten, kaum eines ist methodisch seriös. Inhaltlich sind praktisch alle beliebig, willkürlich, von Vermutungen und Ideologie getragen. Viele sind mit Verachtung geschrieben, von Ideologie geprägt, verletzend und sehr oft auch wissentlich unwahr. Die angeblichen Sachverständigen meinen, nach 30 Minuten mit platten oder suggestiven Gesprächen und ominösen Testchen mehr über ein Kind zu wissen als die Eltern nach vielen Jahren. Das zeigt: Woran es den Sachverständigen nicht fehlt ist Hybris und Selbstherrlichkeit, dafür mangelt es umsomehr an Kompetenz, Fairnes, Respekt. Oft ist Verachtung für Eltern, die bis zur Trennung immer gute Eltern waren und die ein selbstgefälliger und selbsternannter „Experte“ plötzlich für „erziehungsunfähig“ erklärt, offen ersichtlich. In einem Wort: Diese Familiengerichtsgutachten sind Betrug in jeder Hinsicht. Es ist klar, dass auch nie etwas nachvollziehbar dokumentiert ist. Das gilt übrigens auch für Richter und Verfahrensbeistände im Umgang mit den Kindern.
Aber warum werden dann Gutachten gemacht ? Das sehen doch auch die Richter ? Jeder, der lesen kann und älter als 12-14 Jahre ist kann erkennnen, dass die Mehrzahl der „Familienpsychologischen Gutachten“ Schall und Rauch, Scharlatanerie und Wissenschaftsbetrug sind. Das werfe ich der Familienjustiz vor : Die Justiz initiiert, duldet und unterhält einen flächendeckenden Betrug mit Gutachten. Es ist nicht anders, als wenn jemand Falschgeld annimmt, das erkennbar falsch ist. Wie wenn einer eine 200 Euro Note im Format DIN A 4 in schwarz-weiss erhält und dann sagt : „Hoppla, habe ich nicht gemerkt, dass der nicht echt ist“. Der Ruf der Psychologie insgesamt, also auch der seriöse und wissenschaftliche Teil, wird durch die Scharlatanerie mit Gerichtsgutachten dauerhaft leiden.
Was ist denn ein Verfahrensbeistand ? Was haben Sie daran schon wieder auszusetzen ? Der Verfahrensbeistand soll das betroffene Kind vertreten, seine Wünsche und Interessen erkunden und einbringen. Er soll herausfinden, was dem Wohl des Kindes am besten dienen könnte. Dafür ist aber keine Ausbildung vorgeschrieben und die praktischen Erfahrungen sind desolat. Meist arbeitet der Verfahrensbeistand nicht anders als das Jugendamt und der “Sachverständige”, er bastelt aus Vermutungen und Behauptungen eine Stellungnahme „im Namen des Kindes“. Fundierte Beobachtung, beispielsweise des Umgangs mit beiden Eltern, ist eine Rarität. Auch in die Rechtsordnung passt der Verfahrensbeistand systematisch nicht hinein. Er sollte abgeschafft werden.
Und die Politik ? Die Politik macht das, was sie immer tut: Schönreden und ignorieren. Unrecht, Schlamperei, Desinteresse zu „Einzelfällen“ herabsetzen. Zirkelschlüssige Argumentationen, warum alles perfekt ist und so bleiben muss. Ein Riesengeschäft mit dem angeblichen „Kindeswohl“. Die Menschen meinen, die Justiz würde funktionieren. Das, was etwa Mollath, Kachelmann oder Wörz angetan wurde, beträfe sie nicht. Ein fataler Irrtum. So wird die Politik auch weiter nichts in eine funktionierende Justiz investieren.
Sind Sie ein Väteraktivist ? Nein. Ich setze mich für Menschenrechte und eine Justiz ein, die den Namen „Rchtsstaat“ verdient. Für die Rechte von Müttern, Vätern und Kindern. Es gibt erschütternde Fälle, wo Mütter ausgegrenzt und ihnen grundlos die Kinder weggerissen oder der Umgang verweigert wird. Fakt ist aber auch, dass es eine strukturelle, systematische Benachteiligung von Vätern an Deutschen Familiengerichten und Institutionen gibt.
Haben Sie das Vertrauen in den Rechtstaat verloren ? Nein, das Vertrauen in den Rechtsstaat habe ich nicht verloren. Aber die Überzeugung, dass Deutschland ein Rechtsstaat sei, ist weg.
Was wünschen Sie sich ? Richter, die sich ausnahmslos selbst ein Bild von den Eltern und Kindern machen und versuchen, eine Einigung anstreben statt Selektion. Richter, die auf pseudowissenschaftliche „Gutachten“ verzichten. Richter, die die bestehenden Gesetze achten und nicht Umgangsverweigerung und üble Nachrede dulden. Richter, die zwischen Behauptung und Tatsache zu trennen vermögen. Richter sollten eine überaus kritische Haltung zu Jugendamt, vorgeblichen Sachverständigen und Verfahrensbeiständen haben. Die Beiträge der Genannten in der Familinsache sind meist erschreckend wenig fundiert und mehr von Ideologie und Bequemlichkeit geprägt als von neutraler Sach- und Fachkompetenz. Richter, die zuhören und die die richterliche Unabhängigkeit nicht missbrauchen für Faulheit, Desinteresse und Willkür
Ginge es auch anders ? Haben Sie Lösungen ? Richter müssen umdenken. Sie müssen aufhören mit der Selektion des vermeintlich „besseren Elternteils“ und nach Lösungen suchen, Konflikte entschärfen statt weitere zu schüren. Gesetze zu achten wäre zwar selbstverständlich, scheint aber nicht mehr üblich. Richter müssen zu einem vernünftigen Maß und zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensführung finden. Amts- und Machtmissbrauch sind Eltern und Kinder am Familiengericht hilflos ausgeliefert.
Betroffene sollten generell nicht an Gutachten bei Familiengerichten teilnehmen. Falls sie sich das nicht trauen: Nehmen Sie nie an einer Begutachtung teil, die nicht lückenlos videodokumentiert ist. Und von Psychologen, die nicht approbiert sind, sollten Sie sich ohnehin nicht begutachten lassen. Die Psychologie ist, mindestens im Familienrecht, von der Wissenschaft zur Scharlatanerie verkommen.
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