Was Sie erwarten – und was Sie erwartet
Nach Durchsicht von 50 “Familienpsychologischen Gutachten”, Gesprächen mit rund 30 Betroffenen, ausgiebiger Literaturarbeit, eigenen Erfahrungen, “Austausch” mit Ministerien und Bundestag ergeben sich bei mir die auf “gustav” wiedergegebenen Eindrücke :
Die Deutsche Justiz duldet und unterhält flächendeckend Umgangsverweigerung.
Die Deutsche Justiz duldet bei Familienverfahren flächendeckend falsche Beschuldigung, Inkompetenz und Willkür und Betrug bei Gutachtern, Jugendämtern und Verfahrensbeiständen.
Die Deutsche Familienjustiz trägt Konflikte und Halbwahrheiten in Verfahren und zerstört Familien
“Das eigentlich Schlimme an derartigen Verfahren und auch den Gutachten ist, dass über die gesamte Verfahrensdauer (und da reden wir schon mal von mehreren Jahren - was bei Kindern dann schnell eine ganze Entwicklungsperiode ausmacht) die Familien völlig neurotisiert werden. Nichts ist mehr normal und kann entspannt betrachtet werden - kein Ärger mit den Klassenkameraden, schlechte Schulnote alsAusrutscher, etc. Alles, aber auch jeder Teil eines normalen (und daher niemals perfekten) Familienlebens wird im Hinblick auf das Gerichtsverfahren beleuchtet und interpretiert. Nichts kann mehr entspannt betrachtet werden. Eltern und Kinder leben beständig in der "Hab-Acht-Stellung", die das gesamte Leben danach ausrichtet, was wohl der/die Gutachter und das Gericht dazu sagen. Wenn Dritte sich anmaßen, ein Familienleben zu durchleuchten und zu bewerten, können Kinder nicht gesund gedeihen, denn jeder der ganz normalen Fehler, die zum Entwicklungsprozess notwendigerweise gehören, wird zu einer existenzbedrohlichen Gefahr. Als Ergebnis werden Kinder und Eltern mutlos, verlieren ihr Selbstbewusstsein und sind wie gelähmt. Am Ende sind nicht nur die Verlierer gebrochen, sondern auch die Gewinner emotional krank. Nur die Scheidungs- und Gutachtenindustrie verdient gut daran. Gerne bestehend aus Menschen, die selber nicht in "vorbildlichen" Familienverhältnissen leben oder Kinder haben”
“Dunsterville“ am 14.2.2012 im Kommentar zum SZ-Artikel “Schlampige Gutachten” von Charlotte Frank.
Vorbemerkung Bisweilen hat man den Eindruck, die Europäische Rechtsordnung halte die Grundrechte sehr, sehr hoch. Da wird dem Kindermörder Magnus Gäfgen eine Entschädigung zugesprochen, weil ein Polizist in bester Intention ihm Schmerzen angedroht habe, wenn er nicht sofort den Aufenthalt des entführten Jakob von Metzeler mitteile. Und da wird über Monate gesucht ob dieser oder jener Massenmörder nicht durch die in Schulzeiten heruntergefallene Eiskugel derart traumatisiert worden sei, dass er für alle nachfolgenden 5 Morde schuldunfähig sei. Ja, auch Mörder haben Menschenrechte und sollen ein faires Verfahren erhalten ...
Aber keine Sorge : Vor dem Familiengericht ist Respekt eine unbekannte Vokabel. Derlei Sanftmut und Achtung von Menschenrechten werden Sie nicht erleben. Hier wird die Tradition des mittelalterlichen Hexenprozeß gelebt ...
Richter Vom Richter erwarten Sie ein Grundinteresse, Neutralität gegenüber den Parteien, dass er seine eigene Weltanschauung nicht zum Maß der Dinge macht, gar eine Ideologie vertritt. Sie erwarten, dass er die Akten liest und Ihnen genau zuhört. Und dass er das Verfahren auch durchführt. Sie erhoffen sich eine über jeden Zweifel erhabene ethische Integrität. Und Sie erwarten selbstverständlich die Einhaltung eines fundamentalen allgemeinen, weltumfassenden Grundsatzes: Negative Behauptungen müssen belegt werden, ansonsten gelten Sie als nicht zutreffend. Das heisst auch „Unschuldsvermutung“
Oder mit den Worten eines klugen Strafrichters : „Ich darf eher einem Schuldigen die Freiheit lassen, als sie einem Unschuldigen zu nehmen“
Der Beleg für eine Behauptung muss nach den Regeln des allgemeinen Menschenverstandes erbracht werden, nicht nach den Sonderregeln im Paralleluniversum der Familienjustiz.
Was Sie häufig bis regelmäßig erwartet: ● Interesselose Abfertigung im Halbstundentakt ● Anträge werden ignoriert und nicht beschieden, das Verfahren wird vom Richter verschleppt ● Beim Familiengericht reicht die üble Nachrede und Behauptung. Nichts wird hinterfragt, nichts ermittelt, nichts recherchiert. Zeugen werden nicht vernommen, es reichen „Eindruck“ und „Vermutung“ als „Beweis“
Manch ein Richter sieht wohl die Grenze zwischen “Freier Beweiswürdigung” und “Richterlicher Unabhängigkeit” zur Willkür, zum Amts- und Machtmissbrauch, nicht mehr klar genug.
Die „Gutachten“, die als „Beweise“ gelten sollen, sind überwiegend derart schlecht, willkürlich, beliebig, weit jenseits jeglicher ordentlicher Methodik, dass es jedem Richter auffallen muss. Selbst bei minimalstem Interesse kann man die desolate Qualität nicht übersehen. Gleiches gilt für die Stellungnahmen von Verfahrensbeistand und Jugendamt. Die Ausführungen der Bayerischen Staatsregierung, des Bundestages und der Ministerien zu Gutachten sind zynisch, verhöhnen Menschen und haben nichts mit der Wirklichkeit zu tun. >> Petitionen
● Väter erwartet am Familiengericht eine mehr oder minder offene Diskriminierung (1) durch Richter, Jugendamt, Gutachter und Verfahrensbeistand. Es gibt hier fünf Denkansätze:
1. Kinder gehören immer zur Mutter. Wenn das nicht möglich ist, dann ins Heim. Väter sind generell zur Kindererziehung ungeeignet. Ihre einzige Aufgabe ist, Unterhalt zu zahlen. 2. Ein Vater, der viel Umgang mit seinen Kinder pflegt ist im Beruf ein Versager, ergo erziehungsunfähig 3. Ein Vater, der interessiert und liebevoll mit seinen Kindern umgeht braucht die Kinder nur als Partnerersatz. Das ist nicht kindgerecht, ergo ist der Vater erziehungsunfähig 4. Ein Vater, der seine Kinder viel sehen oder gar großziehen will gibt dies nur vor, um Unterhalt zu sparen. Eigentlich sind ihm die Kinder völlig egal. 5. Ein Vater, der seine Kinder viel sehen will, tut dies nur, weil er sexuellen Missbrauch begehen oder fortsetzen will. Väter sind alle Alkoholiker, Gewalttäte und Vergewaltiger
Manch eine Mutter mag nun denken: Das ist erstens ja alles richtig und zudem doch ganz in meinem Sinne. Aber aufgepasst:
Verlässlich am Familiengericht ist nur die Unberechenbarkeit. Es kommt zunehmend vor, dass ein Familiengericht die gleiche Willkür, die gleiche menschenverachtende Ignoranz und Ausgrenzungsbegierde auch bei Müttern an den Tag legt. Und dann ist plötzlich das Unrecht, das man bei Vätern nicht sehen wollte, überaus schmerzlich selbst spürbar. Siehe bitte auch unter >> Besser machen
Jugendamt Vom Jugendamt erwarten Sie Beratung, Hilfe und Neutralität. Beratung und Hilfe sind die gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes nach dem Sozialgesetzbuch VIII. Wenn Umgang verweigert wird wäre es Aufgabe des Jugendamtes, die Eltern im Sinne des Kindes zu einen. Oder wenn Sie einfach Hilfe bezüglich der Kinder brauchen.
Was Sie erwatet ist auch hier etwas völlig anderes. Das Jugendamt hört sich Geschichten der Betroffenen an und stellt sich ohne weitere Recherchen auf eine Seite. Das Jugendamt sieht ferner in allem eine Kindeswohlgefährdung, lebt in Angst wieder einmal am Pranger zu stehen wegen einer übersehenen Vernachlässigung oder Missbrauches. Nicht wenige, die das Jugendamt um Hilfe baten, weil sie kurzfristig nicht zurecht kamen im Leben haben ihre Kinder für Jahre oder für immer verloren. Der Gang zum Jugendamt ist immer ein erhebliches Risiko.
Der Vorwurf, Kinderklaubehörde zu sein ist scheinbar das kleinere Übel als der Vorwurf, wieder einmal etwas übersehen zu haben. Denn jeder normale Bürger denkt in seiner unerschütterlichen Staatsgläubigkeit „Wenn das Jugendamt ein Kind aus der Familie nimmt ist sicher was dran, in unserem Rechtsstaat, sonst täten die es ja nicht“. Ein fataler Irrtum.
Das Jugendamt hat sich ein gedankliches Wahngebäude gebaut, in dem schon die blosse Existenz eines Elternteils eine Gefährdung darstellt. Jeder Streit der Eltern: Kindeswohlgefährdung. Süßigkeiten ? Kindeswohlgefährdung ! Keine Süßigkeiten ? Kindeswohlgefährdung, da übliche kindliche Bedürfnisse nicht erkannt werden. Liebevolle Zeichnungen und Briefe des Kindes an seine Eltern ? Immer Ausdruck dessen, dass ein Kind unter Druck stand, also Kindeswohlgefährdung ! Fundiert begründeter Verzicht auf die eine oder andere Impfung ? Selbstverständlich Kindeswohlgefährdung ! Liebe und Zuneigung ? Immer Kindeswohlgefährdung, da im Jugendmat unbekannt und daher suspekt. Ist das Jugendamt involviert, gibt es kein „normales“ Leben mehr. Hier fehlen sämtliche Relationen, jegliche Verhältnismäßigkeit. Überflüssig zu sagen, dass auch das Jugendamt oft, vielleicht sogar regelhaft, nach Vermutung und Behauptung, nach Hörensagen, seine Stellungnahmen und “Empfehlungen” abgibt.
Siehe bitte auch hier: >> Keine Mitwirkung des Jugendamtes bei Sorgestreitigkeiten und >> Besser machen
Gutachter Vom Gutacher erwarten Sie eine überrragende Fachkompetenz, jahrelange Erfahrung, Neutralität und Professionalität. Sie vermuten, Wahrheitsfindung und Erkenntnisgewinn seien Ziel der Begutachtung. Und damit liegen sie vollständig daneben.
Denn es gibt keinerlei Vorgaben für die Qualfikation. Die „Gutachten“ sind überwiegend derart schlecht, willkürlich, beliebig, weit jenseits jeglicher ordentlicher Methodik, dass es unübersehbar ist.
Selbsternannte Sachverständige, die das weder dürfen noch können erstellen „Diagnosen“, zumindest zwischen den Zeilen. Auch diesen Rechtsbruch duldet und unterhält die Justiz. Die Ausführungen der Bayerischen Staatsregierung, des Bundestages und der Ministerien dazu verhöhnen Menschen und haben nichts mit der Wirklichkeit zu tun. Die Familienpsychologische Begutachtung kann in der jetzigen Form keine Erkenntnisse liefern, die für irgendeine Entscheidung brauchbar wären. Der Mangel an brauchbaren Untersuchungsmethoden und legitimen Kriterien der Bewertung bereitet den Boden für flächendeckenden (Wissenschafts)Betrug. Siehe bitte auch hier: >> Mindestqualifikation Familienpsychologischer Gutachter
Verfahrensbeistand Vom Verfahrensbeistand erwarten Sie in der Regel gar nichts, weil Sie nicht wissen, dass es so etwas überhaupt gibt.
Der Verfahrensbeistand ist ein rechtlich höchst fragwürdiges Konstrukt. Er ist ein Hilfsrichter, der keinerlei Kontrolle unterliegt, weder eine Dienstaufsicht hat noch eine verbindliche Qualifikation, wie üblich beim Familiengericht. Dem stehen erhebliche Rechte gegenüber, er wird Verfahrensbeteiligter wie die Eltern und kann Anträge stellen. Der Richter entledigt sich de facto seiner Amtsermittlungspflicht und überträgt diese an einen Verfahrensbeistand. Der Verfahrensbeistand stellt Behauptungen auf, was dem Kindeswohl am besten diene, ohne darlegen zu müssen, wie er dies herausgefunden haben will. Es reicht ein Telefonat, oder auch die reine Vermutung. Geregelt ist nichts, ausser der Vergütung. Für die Existenz des Verfahrensbeistandes gibt es keinerlei Grund und Rechtfertigung. Siehe bitte sehr ausführlich unter >> Petition zur Abschaffung des Verfahrensbeistandes
Anwalt, eigener Vom eigenen erwarten Sie Loyalität, fachlich korrekte Beratung und etwas Empathie. Die fachlich korrekte Beratung ist kaum möglich, weil im Familienrecht jeder Richter machen kann was er will, ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen. Das FamFG besteht praktisch ausschliesslich aus „kann“ und „soll“ Regelungen oder unklaren Regelungen, ist ein unübersichtlicher Wirrwar aus ZPO, BGB und eigenen Gesetzen. Dazu kommt das lokal übliche Gewohnheitsrecht. Als Begründung dient immer das vermutete Kindeswohl, es wird fantasiert, erfunden, behauptet. Eine berechenbare Arbeit ist also auch für den Anwalt kaum möglich.
Die Loyalität des eigenen Anwalts ist meist dann weg, wenn es gilt, einem Richter oder Gutachter ernsthaft entgegen zu treten, gar Rechtsbeugung oder Verfahrensfehler aufzuzeigen. Dann bevorzugen es viele Anwälte, dem eigenen Mandanten in den Rücken zu fallen, um sich beim Gericht nicht unbeliebt zu machen.
Was Sie immer erwarten dürfen ist eine exorbitante Rechnung.
Anwalt, Gegenseite Der Anwalt der anderen Seite wird Sie überraschen: Klar, Sie erwarten keinen Freund und keine Kaffeekränzchen, Sie erwarten eine harte Auseinandersetzung. Was Sie aber erleben werden ist keine Auseinandersetzung, es ist ein Vernichtungskrieg, der Ihre komplette Auslöschung als Eltenteil und Mensch anstrebt.
Es erwartet sie eine Kriminalisierung, ein Sammelsurium an Halbwahrheiten, Übertreibungen, oft Lügen und Betrügereien, das jeden Schwerstverbrecher neben Ihnen als unbescholtenen Bürger erscheinen lässt. Der Anwalt der Gegenseite kennt keine Gürtelline. In der Regel wird der Richter dieses Treiben wenigstens dulden, oft positiv werten. Welche Kindheit müssen diese Menschen selbst gehabt haben ?
Und natürlich werden in Vermögensfragen immer überhöhte Angaben gemacht – denn das erhöht den Streitwert und damit den Gewinn des Anwaltes. §§ = $$
Zum Schluss ein Kommentar von „brestling“´, auch im Blog vom 14.2.2012 zum Artikel “Schlampige Gutachten” von Charlotte Frank.
“Das einzige, was an Gutachten im Familienrecht solide ist, ist die beträchtliche Honorarrechnung. Richter setzen meistens immer die gleichen Gutachter ein, besondere "Bekannte", die damit eine Lizenz zum Gelddrucken erlangen. Nicht nur das Gutachterunwesen, auch andere Bereiche der Helferindustrie gehören mit eisernem Besen ausgefegt. Die Justiz selbst ist es, die im Familienrecht Probleme oft erst verursacht. In den meisten Fällen wäre es sinnvoller, Psychologen, Mediatoren, Fachleute einzusetzen anstatt Juristen in zerstrittene Familien zu lassen. Familie ist nicht justitiabel. Finger weg von unseren Kindern”
--------------------------------------------------------
(1) Wie weit die Diskriminierung von Vätern gehen kann zeigt auf sehr traurige Weise ein Teil des Münchener Stadtrates.
Eine Münchner Anwältin gibt öffentlich Tips, wie das gemeinsame Sorgerecht unterlaufen werden kann und wie Umgangsboykott gelingt. Väter, so der Tenor, sind ohnehin überflüssig. Die Veranstaltung ist komplett als Audio-Datei dokumentiert. Statt dies zu verurteilen oder wenigstens zu schweigen stellt sich die Stadratskommission zur Gleichstellung von Frauen mit Schreiben vom 28.3.2014 in erschreckend dumpfer Ideologie und Verblendung hinter die Anwältin, hetzt gegen angeblich "antifeministische Männerrechtsbewegungen". Die Stadratskommission zur Gleichstellung von Frauen dankt gar noch der Anwältin für "ihr mutiges und unerschrockenes Eintreten für die Rechte von Mädchen, Jungen und ihren Müttern". Die Anleitung zum Umgangsboykott ist nun aber nichts anders als die Zersetzung der Familie, die Missachtung von BGB und Grundgesetz. Die Stadratskommission zur Gleichstellung von Frauen scheint denn auch nicht an an Gleichstellung interessiert, sondern an einem grundlos herbeigeschriebenen Geschlechterkrieg zur Zersetzung der Gesellschaft.
|