Studie Gustav

Katastrophale Zustände an Deutschen Familiengerichten : Aufhebung von Rechtstaatlichkeit

Irfan_HG_Gustav_gif

Die Studie Gustav hatte ihren Ursprung in der Beobachtung, daß in sehr vielen Familiengerichtlichen Verfahren sämtliche Grundrechte ignoriert werden.

Menschen, die keinerlei geeignete Qualifikation haben, werden als vermeintliche „Sachverständige“ berufen und erstellen „Gutachten“, die sowohl methodisch wie inhaltlich jeglicher Seriosität entbehren. Die betroffenen Eltern und Kinder sind dem vollständig hilflos ausgeliefert.

Richter verweigern – so der Eindruck - praktisch regelhaft rechtliches Gehör.

Sie ignorieren Einwände der Betroffenen, recherchieren nichts, bearbeiten Anträge nicht, verschleppen Verfahren und tragen Konflikte in die Parteien, statt zu schlichten. Praktisch jedes Gutachten, genau 93 %  (1) , wird durchgewunken, obgleich die inhaltliche Substanzlosigkeit für jeden leicht zu erkennen wäre.   >>  Falsches Gutachten anfechten

Ähnlich agieren Jugendämter und Verfahrensbeistände: Sie machen aus Vermutungen und Behauptungen „Tatsachen“, erstellen Berichte über Kinder und Eltern, die sie bisweilen nie gesehen haben und tragen ebenfalls zur Eskalation der Konflikte bei, statt nach Lösungen im Sinne der Kinder und deren Eltern zu suchen.
All dies nicht in „Einzelfällen“, sondern flächendeckend.

Mit Gustav soll nunmehr eine Studie und Fallsammlung entstehen, die unter anderem valide Daten zu folgenden Fragen liefern soll:

○   Wie ist - neben der methodischen Vorgehensweise - die inhaltliche Qualität der sog.
     „Familienpsychologischen Gutachten“ ?

○   Wurden Einwände der Betroffenen gegen das Gutachten aufgegriffen ?

○   Fand eine kritische Auseinandersetzung mit dem „Gutachten“ durch Jugendamt,  Verfahrensbeistand und
      Richter statt ?

○   Wie wurde die Arbeit des Verfahrensbeistandes empfunden ?

○   Wie wurde die Arbeit des Jugendamtes gesehen ?

○   Waren die Beteiligten bemüht, Konflikte zu entschärfen oder führte das Verfahren zu  einer Eskalation der
      Konflikte ?

○   War ein „Gutachten“ überhaupt nötig bzw. sinnvoll ?

○   Welche Folgen hatte das Verfahren für die Betroffenen ?                                                                           >> weiter

-------------------------------

(1) Hemminger und Werst geben eine Folgerate von 93 % an, Kohring und Kohring nennen 91 %.

Home   Inhaltsverzeichnis   Auf einen Blick   Vorwort   Rechtsstaat ?   Gutachten   Familiengericht   Jugendamt   Lösungen   Wechselmodell   Studie Gustav   Mithilfe   Politik u. Petitionen   Offene Briefe   Satire   Literatur u. Anhang   Impressum