Lösungen

Die Misere im Familienrecht und auch die Lösung liegt in der Person des Richters
 

Hinweis: Lösungen für die einzelnen „Professionen“ finden sich ausführlich unter „Besser machen“ 

Die traurige Erkenntnis aus 5 Jahren Recherche, 100 Gutachten und vielen Gesprächen mit Betroffenen ist :

Allein der Richter hat es in der Hand, ob ein Verfahren fair und rechtsstaatlich abläuft. Das geschieht sehr häufig nicht.
Die Betroffenen können sich in den gegebenen Strukturen in keiner Weise dagegen nicht wehren.
Leider fehlt es vielen Richtern am Familiengericht augenscheinlich an Interesse, an Fachkompetenz, an Fleiß und leider achten viele Familienrichter auch die Gesetze nicht.

Dies sind Anregungen, wie Richter am Familiengericht gute Arbeit leisten können.

1.
Legen Sie Ihr Denkmuster der Selektion ab. Es geht nicht darum, einen „besseren“ und einen „schlechteren“ Elternteil zu (er)finden. In der Regel ist dies gleichermassen sinnlos wie unberechtigt. Es gibt keine Mess und Testverfahren für den “besseren” und “schlechteren” Elternteil für die Mehrzahl der Familien.  Es ist auch nicht die Sicht des Kindes.

FamFG § .... meint : Der Richter hat in jeder Phase des Verfahrens auf Einvernehmen hinzuwirken.

2.

Achten Sie Grund- und Menschenrechte !
Eine Behauptung ist solange nur eine Behauptung, bis sie belegt ist. Bis dahin gilt die „Unschuldsvermutung“ :
Jeder Elternteil ist ein guter Elternteil.

3.

Hören Sie den Betroffenen und den Kindern zu.
Fertigen Sie Menschen nicht in 30 min ab. Seien Sie vorurteilsfrei.

4.

Es ist sehr fraglich, ob Kinder unter 14 einen stabilen und autonomen Willen haben, insbesondere in massiven Belastungssituationen. Die Erfahrung spricht eher dagegen.
Auch die Vertreter dieser These – etwa Dettenborn oder Salzgeber – fühlen sich an den „autonomen und stabilen Willen“ des Kindes immer dann nicht gebunden, wenn sie meinen, es besser zu wissen.
Vielleicht hat es durchaus Sinn, dass gemeinhin die Geschäftsfähigkeit erst mit 18 als gegeben angesehen wird.

5.

Lassen Sie sich nicht blenden von „Gutachten“.
Es gibt keine wissenschaftliche Methodik, um einen besseren und schlechteren Elternteil zu identifizieren. Für “normale Elternpaare” ist eine solche Selektion weder möglich noch legitim. Sie ist auch nicht Sicht des Kindes.
Die absolute Mehrzahl Familienpsychologischer Gutachten ist gleichermassen willkürlich wie unseriös.
Bestehen Sie - wenn Sie ein “Gutachten für unentbehrlich halten - auf einer lückenlosen Videodokumentation.  Ein “Gutachter”, der dies verweigert arbeitet mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht seriös.

6.

Verlassen Sie sich nie auf die Angaben des Jugendamtes. Flächendeckend und regelhaft erstellen Jugendämter Stellungnahmen und Berichte, ohne die Betroffenen zu sprechen, zu hören oder gar zu kennen. Dies ist in höchstem Masse unseriös.

In Verfahren nach § 1666 unterbleibt sehr oft die gesetzlich vorgesehene Gefährdungsanalyse und die Zuziehung einer Kinderschutzfachkraft. Vorherige Hilfen werden nicht immer angeboten oder gehen an den Notwendigkeiten vorbei. Die massive Kritik an den Jugendämtern ist berechtigt.

7.

Verlassen Sie sich nie auf die Angaben des Verfahrensbeistandes.
Die Tätigkeit des Verfahrensbeistandes wäre überaus anspruchsvoll, wenn sie seriös gemacht würde. Prenzlow hat die Anforderungen eindrucksvoll beschrieben. >> Prenzlow.

Dies gelingt nicht „nebenher“ und von „Anwälten“ oder anderen Personen ohne fundierte Ausbildung. Die Berichte über unseriöse Arbeit von Verfahrensbeiständen, Verfahrensbeistände die Aussagen von Kindern verändern oder sogar Kinder bedrohen sind häufig. All dies ist glaubwürdig.

>> Petition Verfahrensbeistand

8.

Machen Sie sich immer ein eigenes Bild von ALLEN Beteiligten
Stehen Sie lieber zu einer falschen eigenen Entscheidung als zu einer Entscheidung nach „Hörensagen“ aufgrund Aussagen Dritter.

9.

Schliessen Sie ein Verfahren in längstens 6 Monaten ab.
Die Belastung aller Beteiligten ist enorm, jeder Tag quälend und das Konfliktniveau steigt mit der Dauer immer mehr an.
Betreiben Sie nicht „Fakten schaffen durch Verschleppung“

10.

Führen Sie Ihre Verfahren transparent. Zeichnen Sie Gespräche mit den Kindern auf. Nicht um diese „blosszustellen“, sondern um mit den Eltern gemeinsam daran zu arbeiten und Lösungen im Sinne des Kindes zu finden. Verlangen Sie auch von allen anderen „Professionen“ eine lückenlose Videodokumentation. Damit wird vielen Irrtümern wie Betrügereien gleichermassen der Boden entzogen.

11.

Wenn Ihnen Menschen egal sind machen Sie Baurecht.

 

Der Gesetzgeber muss das Regelwerk der Befangenheitsablehnung ändern >> Petition , es ist in sich unschlüssig. Der Gesetzgeber muss zudem dafür Sorgen, dass Verfahren in angemessener Zeit geführt werden. Sowohl durch eine konkrete Vorgabe wie auch durch ausreichend Personal.

Der EuGH hat dies mehrfach angemahnt, der „Rechststaat“ ignoriert übergeordnete Urteile, übrigens nicht zm ersten mal.

 

Der Gesetzgeber verweigert es, konkrete Qualifikationen für Verfahrensbeistand und Gutachter vorzuschreiben und überlässt die Auswahl allein dem Richter.

Geben Sie sich Mühe, wählen Sie nur seriöse, kompetente, engagierte und ethisch integre Personen.

Diese Anzahl ist überschaubar.

Nehmen Sie Kritik an Gutachtern, Jugendamt und Verfahrensbeiständen ernst. Sie ist regelmäßig begründet.

 

 

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