Entsorgen Sie Ihren lästigen Nachbarn. So geht Rechtsstaat heute !
Ihr Nachbar geht Ihnen schon lange auf die Nerven ? Er grillt zu viel, ist zu lang auf und dabei unangenehm laut. Der Rasen ist ungepflegt, sein Auto teurer als ihres und auch sonst halten Sie ihn für eher lästig ?
Nutzen Sie das Familiengericht, um Ihren Nachbarn langfristig zu entsorgen ! Das geht ganz einfach :
Sie denken sich ein Geschichte aus. Etwa, dass Ihr Nachbar im Keller einen Swinger-Club betreibe. Die minderjährige Tochter Sabrina, 13 Jahre, müsse dabei die Gäste mit Getränken versorgen. Nun informieren Sie das Jugendamt.
Das Jugendamt wird nun beim Gericht einen Antrag auf Begutachtung stellen, da ganz offenkundig eine Kindeswohlgefährdung vorliegt (§ 1666 BGB) und die Heimunterbringung von Sabrina beantragen.
Der Familienrichter beauftragt eine Sachverständige mit folgender Frage : „Es ist zu untersuchen, welche Schäden die Mitarbeit Sabrinas im Swinger-Club des Vaters bei dem Kind Sabrina angerichtet hat, wie diese behandelt werden können und auf wen das Sorgerecht übertragen werden kann“.
Nun erscheint eine „Sachverständige“. Sie sieht sich im Haus des Nachbarn um und findet nichts vom angeblichen Swinger-Club. Auch die Tochter Sabrina weiss nichts vom Swinger-Club, meint, dass sie auch keinen Tanzkurs machen wolle. Über den doch etwas anderen Sinn des Begriff Swinger-Club informiert erklärt sie, so etwas habe es nie im Haus gegeben. Die Frau des Nachbarn stimmt dem zu. Im Gutachten liest sich das so : „Sowohl Vater wie Mutter leugneten, einen Swinger-Club betrieben zu haben. Sie hatten bei Ankunft der Sachverständigen alle Spuren akribisch vernichtet. Bei Sabrina bestand eine Gedächtnislücke, auch Sabrina leugnete die Existenz des Swinger-Clubs. Daraus ergibt sich zweifellos, dass Sabrina während der Zeit, in der sie im Swinger Club mithelfen musste, von den Eltern unter Drogen gesetzt worden war. Zweifellos besteht eine akute Kindeswohlgefährdung. Beide Eltern sind nicht erziehungsfähig.“
Ihr Nachbar könnte die Begutachtung natürlich auch verweigern. Das liest sich im Gutachten dann so :
„Beide Eltern verweigerten die Teilnahme am Gutachten, ebenso wie die minderjährige Sabrina. Aus sachverständiger Sicht ist dies als Schuldanerkenntnis zu werten“
Nun ist das Kind des Nachbarn also weg, ein klarer Fall für das Familiengericht. Auch der Staatsanwalt ermittelt. Ihr Nachbar ist seit einem Jahr in U-Haft. Kein Grillgeruch mehr, kein lauter Fernseher mit Fußball. Herrlich.
Ein Jahr später liegt die Stellungnahme des Staatsanwaltes vor. „Aufgrund der sorgfältigen Ermittlungen des Jugendamtes und der beauftragten und für ihre engagierte Arbeit bei Gericht bekannten Sachverständigen besteht für die Staatsanwaltschaft keinerlei Zweifel daran, dass der Beschuldigte in Gemeinschaft mit seiner Frau ohne Zulassung einen Swinger Club betrieben, Sabrina zur Prostitution gezwungen und in großem Stil mit Drogen gehandelt haben.
Der Strafrichter hält weitere Ermittlungen nicht für nötig. Da Ihr Nachbar nicht vorbestraft ist kommt er mit 5 Jahren Haft davon. Seine Frau wegen Mittäterschaft mit 2 Jahren. Sabrina ist im Heim. Und sollte sich irgendwann herausstellen, dass alles, was Sie vorgetragen haben erstunken und erlogen war : Keine Angst, niemand der Beteiligten wird sich an irgendetwas erinnern können. Jugendamt, Sachverständige, Staatsanwalt und beide Richter, alle haben selbstverständlich pflichtgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.
„Sie ( Anm.: die Richter ) belassen die Tränen den Verurteilten. Was sie selbst getan haben ist in ihrem Kopf eine versickerte Mulde. Die Richter mögen die von Ihnen verfassten Urteile zehnmal lesen. Es verbleibt beim Zustand völliger Erinnerungslosigkeit. (...) Sie selbst würden einen derartigen Gedächtnisschwund den von ihnen verhörten Zeugen nie zubilligen.“ ( zitiert aus : „Der Fall Mollath“ von Gerhard Strate, Orell Füssli, S. 10-11 )
Wenn Sie Ihren Ex-Partner entsorgen wollen geht´s genauso. Einfach Geschichte ausdenken, zum Familiengericht gehen und abwarten. Ohne lästige Fragen. So geht Justiz heute.
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